Der Luzerner Regierungsrat will betroffene Landeigentümer künftig bereits vor der öffentlichen Auflage von Projekten über die Entschädigung informieren. Das Verfahren soll aber nicht grundsätzlich geändert werden.

Bereits heute kenne der Kanton das Instrument des vorsorglichen Landerwerbs und den Abschluss von Vorverträgen, wenn er etwa ein grosses Bauprojekt an die Hand nehme, schreibt der Regierungsrat am Dienstag in seiner Antwort auf eine Motion aus der Kommission Verkehr und Bau (VBK), die das Systems für den Landerwerb anpassen will.

Bei grossen Infrastrukturprojekten, so etwa beim Hochwasserschutzprojekt an der Reuss, schliesse der Kanton schon heute Vorverträge ab. Solche aber für alle Projekte anzuwenden, die eine Enteignung nach sich ziehen könnten, erachtet die Regierung nicht als verhältnismässig.

Sie sei aber bereit, die Kommunikation zu verbessern. So soll in Zukunft mit betroffenen Grundeigentümern vor der öffentlichen Auflage ein Austausch stattfinden und seitens Kanton auch über die ungefähr zu erwartende Höhe und Form der Entschädigung informiert werden.

Gesetzliche Anpassung nicht nötig
Eine gesetzliche Anpassung sei dazu jedoch nicht nötig, weshalb der Regierungsrat die Motion in Form eines Postulats entgegennehmen will. Denn eine generelle Umstellung der Verfahrensabläufe und -schritte bei der Enteignung lehnt er ab.

Das Land zu erwerben, bevor ein Projekt bewilligt ist, sehe er nämlich als Nachteil, zumal somit noch kein bewilligtes Projekt als verbindliche Verhandlungsgrundlage vorläge. Auch Projektänderungen und langwierige Verfahren würden Risiken bergen.