Ein Helikopter fliegt tief an einem Hang, hinter sich zieht er eine weisse Wolke her, die sich langsam auf den darunterliegenden Weinberg legt: Was an einen Löscheinsatz aus der Luft erinnert, ist in Wirklichkeit ein Sprühflug zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln. In den Kantonen Wallis, Bern, Waadt, Neuenburg und Genf sieht man solche Szenen regelmässig. Schliesslich lassen dort gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft «Hunderte von Weinbauern» rund 1500 Hektaren aus der Luft mit Pflanzenschutzmitteln behandeln, weil eine Behandlung vom Boden zu mühsam ist. 

Die Helikopter-Sprühflüge sind allerdings umstritten. Sie sind nicht nur laut und brauchen viel Energie, sondern können auch der Umwelt schaden. Dann zum Beispiel, wenn die Pflanzenschutzmittel aus der Luft verweht werden und auf Reben von Biowinzern gelangen, deren Ernte daraufhin nicht mehr den Bioanforderungen genügt. Auch Menschen können von dieser sogenannten Abdrift – wie der Anteil der ausgebrachten Pflanzenschutzmittelmengen bezeichnet wird, die ausserhalb des behandelten Areals abgelagert werden – betroffen sein. 

Alternative mit weniger Abdrift
Mit einer Vollzugshilfe zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft hat der Bund 2017 die Sicherheitsabstände zu schützenswerten Objekten wie Wald und Gewässer verändert und die Beurteilung der Auswirkungen der bewilligten Produkte auf den Menschen verschärft. Zur selben Zeit trat eine mögliche Alternative für die Helikopterflüge aufs Parkett: das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel mittels Drohnen. 

Den Anstoss dafür gab die Firma Agrofly, die beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ein Gesuch um Bewilligung einer Sprühoperation mittels einer Drohne eingereicht hatte. Angesichts der mangelnden Erfahrung mit der Anwendung von Drohnen entschied das Bafu 2017 in Zusammenarbeit mit Agroscope und den betroffenen Bundesämtern ein Projekt der Firma Agrofly zu unterstützen. Dabei ging es darum, die Qualität der Anwendung und die damit verbundenen Abdriftrisiken zu kontrollieren, wie es auf Anfrage beim Bafu heisst. Das Projekt habe gezeigt, dass die Abdrift bei Drohnen ähnlich war wie bei der Anwendung am Boden und damit «völlig anders» als bei jener aus der Luft. Daher wurde klar, dass die für Helikopter verfasste Vollzugshilfe für das Sprühen aus der Luft für Sprühdrohnen nicht geeignet war. 

Alle drei Jahre zum Spritzentest
Daraufhin haben fünf Bundesstellen nach Feldversuchen und umfassenden Abklärungen innerhalb von zwei Jahren ein eigens auf Sprühdrohnen zugeschnittenes Bewilligungsverfahren erarbeitetet, das jede Drohne durchlaufen muss. So wird eine Sprühdrohne nur dann zugelassen, wenn sie präzise arbeitet und automatisch eine vorgegebene Flugroute mit maximal 50 Zentimetern Abweichung abfliegen kann. Die Abdrift darf einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten und auch die umfangreichen Vorschriften der Flugsicherheit müssen erfüllt sein. «Sobald durch entsprechende Versuche von Agroscope nachgewiesen werden kann, dass Sprühdrohnen eine vergleichbare Abdrift haben wie eine Feldspritze, ist eine jährliche Bewilligung wie bei Helikoptern nicht mehr notwendig», schreibt das Bafu. 

Stattdessen müssen zugelassene Drohnen wie alle anderen Spritzgeräte alle drei Jahre einem Spritzentest unterzogen werden, um deren Funktionalität langfristig zu sichern. Und da Drohnenfirmen nicht unbedingt über das agronomische Wissen verfügen, um Pflanzenschutzmittel anwenden zu können, hat das Bafu verlangt, dass bei der Behandlung mit Sprühdrohnen pro Unternehmen eine Person die Fachbewilligung für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln besitzen muss. 

Gemäss Angaben der Firma Air Glaciers, die Helikopter-Sprühflüge durchführt, gibt es grosse Unterschiede zwischen Drohnen und Helikoptern. So könne Letzterer durchschnittlich 20 Hektaren pro Stunde bewältigen, eine Drohne hingegen weniger als 1 Hektare. Demnach sei es unvorstellbar, dass Sprühdrohnen die Helikopter gänzlich ersetzen. 

Die am Bewilligungsverfahren beteiligten Bundesstellen sind aber überzeugt, dass der Pflanzenschutz mit Sprühdrohnen im Vergleich zu herkömmlichen Luftfahrzeugen weiter verbessert werden kann. Auf Anfrage bei Agroscope werden etwa die Reduktion von Abdrift und Lärm als wichtigste Vorteile genannt. Ausserdem würden Sprühdrohnen durch die kleine Arbeitsbreite und eine Flughöhe von maximal drei Metern über den
Reben auch äusserst präzise arbeiten.

Bereits 20 Drohnen zugelassen
Doch was ist mit den Tieren? Bekanntlich können Vögel und andere Wildtiere Drohnen als Gefahr wahrnehmen. Wird ihnen Rechnung getragen? In Rebflächen würden sich kaum Tiere aufhalten, hält man vonseiten von Agroscope fest. «Da Drohnen weniger schnell und nahe an der Kultur fliegen und mit weniger Lärm als der Helikopter operieren, ist da keine Verschärfung zu erwarten.» 

Mit dem Mitte 2019 publizierten Bewilligungsprozess beschreitet die Schweiz nicht nur Neuland in Europa – in keinem anderen europäischen Land gibt es ein eigens für Sprühdrohnen ausgearbeitetes Bewilligungsverfahren. Die Möglichkeit, Pflanzenschutzmittel durch Drohnen auszubringen, scheint auch einem Bedürfnis zu entsprechen. Wie das Bazl mitteilt, gibt es insgesamt vier Drohnentypen, die den Vorgaben entsprechen. 20 solcher Drohnen wurden bereits zugelassen und sind primär im Wallis und im Waadtland im Einsatz. Dabei handelt es sich nicht nur um Drohnen der Firma Agrofly, die den Stein ins Rollen gebracht hatte, wie es beim Bazl heisst. So seien es mittlerweile zehn Anbieter, die über eine Bewilligung verfügen.