Das Gebiet zwischen Bieler-, Neuenburger- und Murtensee war einst ein einziger Sumpf. Durch das Graben von Kanälen zwischen den drei Seen und die Umleitung der Aare durch den Bielersee wurde es im 19. Jahrhundert weitgehend entwässert. Ziel der massiven Eingriffe, die als erste Juragewässerkorrektion bezeichnet werden, war das Verhindern von Überschwemmungen und das Eindämmen von Seuchen wie dem Sumpffieber. Den Grundstein dazu hatte die Bundesversammlung vor 150 Jahren, am 25. Juli 1867, mit der Bewilligung des Fünf-Millionen-Projekts gelegt.

Während die Anwohner von den Veränderungen profitierten, ging für Tiere und Pflanzen viel Lebensraum verloren. Trotzdem ist das Grosse Moos laut dem Historischen Lexikon der Schweiz nach wie vor das grösste Flachmoor des Landes – und es beherbergt noch immer seltene Tierarten. Wir präsentieren exemplarisch vier bedrohte Arten, die in dieser Region vorkommen.

Der Kiebitz
Was Vögel betrifft ist das Grosse Moos eine der artenreichsten Gegenden der Schweiz. So brüten hier unter anderem Kiebitze, die laut der Schweizerischen Vogelwarte in der Schweiz vom Aussterben bedroht sind. 2015 hatte BirdLife gemeldet, dass Kiebitze im Grossen Moos erstmals seit rund 15 Jahren wieder erfolgreich Junge grossgezogen haben. Offenbar hatten die Schutzmassnahmen – die Anpassung der Bewirtschaftung des Landes und ein Elektrozaun zum Schutz vor Füchsen, Hunden, Katzen – Wirkung gezeigt.

Laut Raffael Ayé, Projektleiter Artenförderung bei BirdLife, haben die Kiebitze bei den Anstalten Bellechasse unweit des Murtensees auch 2016 und 2017 erfolgreich Junge grossgezogen. Heuer wurde für sie gar punktuell das Land bewässert. Es hat sich gelohnt: Diese Jahr seien mindestens acht Jungvögel flügge geworden, deutlich mehr als in den Vorjahren.

Der Laubfrosch
Nicht erstaunlich für ein Sumpfgebiet: Das Grosse Moos war einst sehr reich an Amphibien. Mit den grossen Korrektionen und auch späteren Massnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft schwand ihr Lebensraum massiv. So gibt es kaum mehr temporär überschwemmte Gewässer, die dem in der Roten Liste der Schweiz als stark gefährdet aufgeführten Laubfrosch behagen würden. Doch immerhin kommt er noch an zwei Standorten der Region vor.

Die Bestände seien allerdings in den letzten 15 bis 20 Jahren weiter zurückgegangen, sagt Silvia Zumbach, Leiterin der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (Karch). «Die neuen Gewässer, die angelegt wurden, brachten für den Laubfrosch nicht den erhofften Erfolg», stellt sie fest. «Ein möglicher Grund könnte die Pestizidbelastung sein.» Nun werde versucht, die beiden Standorte im Grossen Moos miteinander zu verbinden. Sie hofft zudem, dass der Laubfrosch bald die Gegend um das Kraftwerk Hagneck und das nahegelegene Epsenmoss besiedelt – bei den dortigen Sanierungen wurde spezifisch auf die Bedürfnisse der Laubfrösche eingegangen. Immerhin hat Zumbach wenige Kilometer von dort entfernt schon den Ruf eines Laubfrosches gehört.

Der Dunkle Moorbläuling
Er ist eher unscheinbar, der Dunkle Moorbläuling, doch von Spezialisten kriegt er viel Aufmerksamkeit. Denn dieser Schmetterling ist nicht nur in der Schweiz stark gefährdet, er gilt auch europaweit als bedroht. Sein Handicap: Die Raupen sind auf eine bestimmte Pflanze, den Grossen Wiesenknopf, angewiesen. Diese Wirtspflanze wächst auf Feuchtwiesen, wie sie eben im Grossen Moos noch zu finden sind.

Das bernische Amt für Landwirtschaft versucht, den seltenen Schmetterling gezielt zu fördern. «Dort, wo der Dunkle Moorbläuling noch vorkommt, vereinbaren wir ein gezieltes Schnittregime», sagt Petra Graf von der Abteilung Naturförderung des Kantons. «Die Wiesen mit dem Grossen Wiesenknopf dürfen nicht zu früh geschnitten werden.» Und tatsächlich gehe es den Beständen der Dunklen Moorbläulinge derzeit etwas besser als noch vor ein paar Jahren.

Der Biber
Beim Biber ist die Sitaution etwas anders als bei den obengenannten Arten. Zwar gilt er noch als vom Aussterben bedroht, doch bereits ist er im Grossen Moos wieder so häufig, dass sich insbesondere Landwirte über teure Schäden zu beklagen beginnen. Seine Grabarbeiten bringen Wege und Böschungen zum Einsturz. Verschärft wird der Konflikt durch die rechtliche Lage: Haftbar sind generell die Grundbesitzer. Bei der breiten Bevölkerung geniessen Biber aber grosse Sympathien.