Das Protokoll von Göteborg regelt die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Das Ziel ist es, dass weniger Schadstoffe wie Schwefel, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen sowie Ammoniak in die Luft gelangen. Denn diese Stoffe wirken sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme aus.

Das Protokoll wurde 1999 von 25 europäischen Staaten sowie den USA und Kanada verabschiedet. Die ersten Reduktionsziele bis 2010 hatte die Schweiz erfüllt.

Anpassungen im Protokoll
Um nun auch den gesundheitlichen und ökologischen Zielen nachzukommen, wurden die Anforderungen des Protokolls dem Stand der Technik und der Wissenschaft angepasst, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Mittwoch mitteilte. Da die Schweiz von den Emissionen anderer Länder direkt betroffen sei, habe sie grosses Interesse an einem wirksamen Abkommen zur Begrenzung der Luftverschmutzung in Europa.

Betroffen sind Emissionen von industriellen Anlagen, die Verwendung von organischen Lösungsmitteln, die Abgase von Motorfahrzeugen und Maschinen und die Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung in der Landwirtschaft.

Weniger Emissionen weltweit
Bis 2020 sollen diese Emissionen auf nationaler Ebene gesenkt werden. Neu gelten die präzisierten Reduktionsziele auch für Feinstaub. Gemäss Bafu stehen die Anforderungen in Einklang mit dem Schweizer Umweltrecht, dem Luftreinhaltekonzept von 2009 und der Agrarpoltitk 2014 bis 2017. Die Botschaft wird nun dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.