Gewässerschutz
Kraftwerke versperren Fischen den Weg
Flusskraftwerke, Wehre und Schwellen stellen für Fische oft ein unüberwindbares Hindernis dar. Mehr als die Hälfte der Querbauten muss saniert werden, damit die Fische in den Schweizer Flüssen wieder überall schwimmen können.
An voraussichtlich rund 1000 von insgesamt 1850 Querbauten von Wasserkraftwerken müssen Massnahmen umgesetzt werden. Eine grosse Herausforderung stelle vor allem der Schutz der Fische vor den Turbinen dar, teilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit. An 100 Kraftwerken müssen zudem die starken Schwankungen der Wasserstände abgeschwächt werden. Der erhöhte Wasserabfluss, der bei der Stromproduktion entsteht, kann Fische und andere Lebewesen fortspülen. Bei niedrigem Strombedarf wiederum sinkt der Wasserstand, so dass Tiere im Uferbereich unter Trockenheit leiden können. Um dieses Problem zu beheben, sollen unter anderem Ausgleichsbecken gebaut werden, wie das BAFU schreibt. Der erhöhte Wasserabfluss soll in diesem Becken aufgefangen und dann dosiert in die Gewässer abgelassen werden. Flüsse sollen wieder natürlicher werden.
Ökologische Defizite
Das BAFU stützt sich bei seinen Aussagen auf die Bestandesaufnahmen der Kantone, welche diese Ende 2013 dem Bund vorgelegt hatten. Diese Zwischenbilanz zeige bereits die Dimensionen der ökologischen Defizite und die Breite der Massnahmen, die getroffen werden müssten, schreibt das BAFU. Das Parlament hatte 2010 Bestimmungen über die Renaturierung der Gewässer verabschiedet. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass Flüsse wieder fischgängig werden und dass die stark schwankenden Wasserstände reduziert werden.
Innerhalb von vier Jahren müssen die Kantone Pläne für die Revitalisierung der Fliessgewässer und die Sanierung der Wasserkraft erstellen. Die Arbeiten in den Kantonen seien weit fortgeschritten, teilte das BAFU mit. Die Planungen sollten fristgerecht Ende 2014 vorliegen. Stromkonsumenten bezahlen Sanierungsmassnahmen.
Zur Umsetzung der Massnahmen haben die Betreiber der sanierungspflichtigen Anlagen bis 2030 Zeit. Für die Kosten müssen sie nicht aufkommen: Bezahlt werden die Massnahmen von den Stromkonsumenten. Seit 2012 wird ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze erhoben. Mit diesem Geld sollen die Kraftwerksbetreiber für die Ausarbeitung und Umsetzung der Massnahmenvollumfänglich entschädigt werden. Pro Jahr beläuft sich der Ertrag aus diesem Zuschlag laut BAFU auf rund 50 Millionen Franken.
Für Überleben der Fische wichtig
Fische wandern innerhalb eines Flusses, um optimale Bedingungen zum Beispielfür die Fortpflanzung oder die Nahrungsaufnahme zu suchen. Das Überleben einer Fischpopulation oder einer -art hängt von den Wanderungsmöglichkeiten entlang des Hauptflusses und seiner Nebengewässer ab, wie das BAFU auf seiner Webseite schreibt. Die Wiederherstellung der freien Fischwanderung entlang von stark verbauten Wasserläufen sei deshalb ein wesentlicher Beitrag für die Erhaltungzahlreicher Arten.
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