Harte Bestrafung in der Vergangenheit
Wenn Tiere Täter werden
Wenn ein Haustier einen Menschen beisst oder ein Zootier eine Tierpflegerin tötet, haben beide Tiere gute Chancen, mit dem Leben davonzukommen – sofern ihr Verhalten als artgemäss beurteilt und die Verantwortung für den Unfall menschlichem Versagen zugeschrieben wird. In der Vergangenheit traf es «schuldhafte» Tiere härter: Wer einen Menschen tötete, landete meist am Galgen.
Vor mehr als zwei Jahren, im Juli 2020, meldete der Zoo Zürich ein äusserst tragisches Ereignis: In der Tigeranlage wurde eine Tierpflegerin von der Amurtigerin Irina angegriffen. Einer Gruppe von hinzugeeilten Zoo-Angestellten gelang es zwar, die Tigerin mit Rufen wegzulocken. Für die 55-jährige Tierpflegerin aber kam jede Hilfe zu spät. Sie verstarb noch vor Ort.
Pascal Marty, Kommunikationsverantwortlicher bei Zoo Zürich, erinnert sich: «Wir mussten davon ausgehen, dass das Tier aufgrund eines menschlichen Fehlers im gleichen Gehege war wie die Pflegerin.» Offenbar hatte diese einen Schieber zwischen Stall und Gehege versehentlich nicht geschlossen. Dies bestätigte in der Zwischenzeit die Staatsanwaltschaft Zürich: Sie spricht von einem «Arbeitsunfall infolge Unaufmerksamkeit der verstorbenen Tierpflegerin».
Für die Zooverantwortlichen war klar, dass das Tier ein natürliches Verhalten zeigte und sein Revier verteidigte. Der Entscheid, die Tigerin nicht zu töten,wurde daher…
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