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Wenn Tiere Täter werden

Wenn ein Haustier einen Menschen beisst oder ein Zootier eine Tierpflegerin tötet, haben beide Tiere gute Chancen, mit dem Leben davonzukommen – sofern ihr Verhalten als artgemäss beurteilt und die Verantwortung für den Unfall menschlichem Versagen zugeschrieben wird. In der Vergangenheit traf es «schuldhafte» Tiere härter: Wer einen Menschen tötete, landete meist am Galgen.

Vor mehr als zwei Jahren, im Juli 2020, meldete der Zoo Zürich ein äusserst tragisches Ereignis: In der Tigeranlage wurde eine Tierpflegerin von der Amurtigerin Irina angegriffen. Einer Gruppe von hinzugeeilten Zoo-Angestellten gelang es zwar, die Tigerin mit Rufen wegzulocken. Für die 55-jährige Tierpflegerin aber kam jede Hilfe zu spät. Sie verstarb noch vor Ort.

Pascal Marty, Kommunikationsverantwortlicher bei Zoo Zürich, erinnert sich: «Wir mussten davon ausgehen, dass das Tier aufgrund eines menschlichen Fehlers im gleichen Gehege war wie die Pflegerin.» Offenbar hatte diese einen Schieber zwischen Stall und Gehege versehentlich nicht geschlossen. Dies bestätigte in der Zwischenzeit die Staatsanwaltschaft Zürich: Sie spricht von einem «Arbeitsunfall infolge Unaufmerksamkeit der verstorbenen Tierpflegerin».

Für die Zooverantwortlichen war klar, dass das Tier ein natürliches Verhalten zeigte und sein Revier verteidigte. Der Entscheid, die Tigerin nicht zu töten,wurde daher umgehend gefällt. Mitgespielt haben dabei auch Überlegungen, die die Öffentlichkeit miteinbezog: «Wir hatten uns überlegt, wie dieser Entscheid in der Bevölkerung aufgenommen werden würde», sagt Zoosprecher Marty. «Wir gingen davon aus, dass das Verständnis für das Tier in der Bevölkerung gut verankert ist und dass kein Rachegefühl entstehen würde.» Tatsächlich bekundeten Hunderte Menschen ihr Beileid für die verstorbene Pflegerin und Mitgefühl für deren Kolleginnen. Damit war aber vielfach die Bitte verbunden, das Tier nicht einzuschläfern.

Der Zoo Zürich befolgte damit die heute übliche Praxis: Ein Tier, das artgerechtes Verhalten zeigt, ist nicht schuldfähig und muss nicht mit Konsequenzen rechnen. Im anderen Fall ist Entrüstung vorprogrammiert: 2012 wurde im Kölner Zoo ein Sibirischer Tiger erschossen, der ebenfalls eine Pflegerin getötet hatte, die sich irrtümlich im selben Gehege befand. Tierpark-Direktor Theo Pagel tötete die Raubkatze mit einem grosskalibrigen Gewehr, da zu diesem Zeitpunkt noch Hoffnung bestand, dass die Kollegin nur verletzt war. Der Zoo musste sich dann in den sozialen Medien gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, das Tier «kurzerhand ermordet» zu haben.

Im späten Mittelalter wird die Schuldfähigkeit von Tieren völlig anders beurteilt. Oft sind es Schweine, die im mittelalterlichen Denken personifiziert und deshalb als Angeklagte in rechtlichen Verfahren und Prozessen auftauchen.

Die Sau von Falaise

Schweine bewegten sich damals als «Abfallverwerter» mehr oder weniger frei in den Gassen der Dörfer und Städte und drangen gelegentlich auch in ungesicherte Häuser ein. Der wohl am besten dokumentierte Fall betrifft die «Sau von Falaise». In der westfranzösischen Stadt Falaise (Calvados) erdrückt am Weihnachtstag des Jahres 1385 eine Sau einen Säugling und beginnt, ihn am Arm und im Gesicht zu fressen. Das Kind überlebt seine Verletzungen nicht. Das Tier wird verhaftet, ins Gefängnis geworfen und vor Gericht gestellt. In Falaise beginnt ein langer, neuntägiger Prozess. Nach der Wiedergabe der «Ermittlungen» werden Zeugen in den Zeugenstand geladen.

Der Sau zu ihrer Verteidigung ein Anwalt zur Seite gestellt. Dieser steht jedoch auf verlorenem Posten: Die Sau wird zum Tode verurteilt und vor einer riesigen Zahl von Schaulustigen gehängt. Darunter befindet sich eine stattliche Anzahl von Schweinen, die zum schauerlichen Schauspiel vorgeladen worden ist. Eine entsprechende Illustration schmückte bis im 19. Jahrhundert die Kirche Sainte-Trinité in Falaise.

Der Scharfrichter Maître Nicole Morier bezeugt in seiner Honorarnote den Erhalt der Summe von «zehn Sous und zehn Deniers tournois als Lohn dafür, dass er eine Sau im Alter von drei Jahren oder so, die einer Person namens Jouvet Le Maçon aus der Gemeinde La Ferté Macy gehörte, geschleppt und dann in der Justiz von Falaise aufgehängt hatte, die das Gesicht des Kindes des Maçon, das in der Wiege war und etwa drei Monate alt war, so sehr gefressen hatte, dass das Kind daran starb».

Prozesse gegen Schweine waren früher keine Seltenheit. Meistens ginges dabei um die Tötung eines Kindes.
Prozesse gegen Schweine waren früher keine Seltenheit. Meistens ginges dabei um die Tötung eines Kindes.

Der Zürcher Jurist Antoine F. Goetschel ist seit 1984 auf Fragen der Mensch-Tier-Beziehung im Recht spezialisiert. Er hatte daran mitgewirkt, dass die Würde der Kreatur 1992 in die Schweizer Verfassung aufgenommen wurde. Er war wesentlich beteiligt an der Einführung des weltweit ersten Tieranwalts im Kanton Zürich und hatte dieses Amt von 2007 bis 2010 ausgeführt. Damals vertrat er Fische, Hunde und eine Boa vor Zürcher Gerichten, seine «Mandanten» waren zumeist nicht Täter, sondern Opfer tierquälerischer Delikte. Eine Sau zählte nie dazu. «So ein Fall wie die Sau von Falaise würde heute nach dem Polizeirecht beurteilt, nicht aufgrund des Tierschutzgesetz.» Und dennoch hätte Goetschel ein Plädoyer parat: «Ich würde dem Gericht die Frage stellen, ob das Tier überhaupt eine moralische Verantwortung haben kann. Und würde dies verwerfen: Ein Schwein kann keine Absicht haben. Ich würde plädieren, dass der Halter schuldig sei, da er die Sau nicht aus seinem Haus ferngehalten und das Baby nicht ausreichend geschützt hatte.»

Die Prozesse gegen Schweine sind vor allem in Frankreich zahlreich; fast immer geht es um die Tötung eines Kindes. Aber nicht immer wird das Tier zur Rechenschaft gezogen, wahrscheinlich sind es sogar häufiger die Halter, die belangt werden. Auch in den anderen Nachbarstaaten gibt es Prozesse gegen Schweine, vereinzelt gegen Stiere und Hunde. Im deutschen Nordrheinwestfalen tötet 1582 ein Schwein ebenfalls ein Kind.

Nach dem Urteil der Räte des Herzogs von Jülich wird das fehlhafte Schwein aufs Rad geflochten: «zue gedechntnis und anderen zum abschewlichen exempel». Peter Dinzelbacher, der diese Anekdote in seinem faszinierenden Buch «Das fremde Mittelalter» überliefert, deutet das Urteil: «Im späten Mittelalter und in der Frühneuzeit sollten faktisch vollzogene Strafen an Tieren ihren Artgenossen zur Abschreckung gereichen.» Heute wirken diese Prozesse und Urteile bizarr. «Doch rechtstechnisch», sagt Tieranwalt Goetschel, «ist es Ausdruck einer sehr ausgereiften Mensch-Tier-Beziehung. Man traute dem Tier zu, dass ihm Moral und Verantwortung eigen sei.»

Kritische Stimmen werden allerdings schon damals laut.1283 weist Philipp de Beaumanoir darauf hin, dass die «stummen Tiere» den Unterschied zwischen Gut und Böse nicht verstehen können, weshalb ein rechtliches Vorgehen vergebens sei: «Der, der die Untat begangen hat, muss wissen und verstehen, dass er für eine bestimmte Untat eine bestimmte Strafe davonträgt.»

Von der Kirche verbannt

Noch skurriler als die Prozesse gegen einzelne Tiere muten die Verfahren gegen ganze Gattungen von Nagern, Insekten und anderen wirbellosen Tieren an. Hintergrund ist die substanzielle Schädigung der landwirtschaftlichen Produktion. Diese werden jeweils von geistlichen Gerichten beurteilt: Raupen etwa werden durch Anschläge an Bäumen, Ratten durch Verlesung einer Vorladung vor Gericht zitiert. Gelegentlich werden Vertreter der betreffenden Gattung auch physisch vors Gericht gebracht.

Im Jahr 1478 haben sich Engerlinge in der Diözese Lausanne stark vermehrt und Mensch und Vieh Korn, Heu und Emd weggefressen. Die Maikäfer und ihre Larven werden deshalb von Bischof Benoît de Montferrand nach Avenches zitiert, um ihr schändliches Tun vor einem kanonischen Gericht zu verantworten. «Nun hast du mit deinem anhang grossen schaden gethan», heisst es in der Vorladung. Natürlich leisten ihr die Engerlinge keine Folge. Sie werden daher im Namen der heiligen Dreifaltigkeit exkommuniziert, geächtet und dazu verurteilt, alle Ländereien der Diözese Lausanne zu verlassen.

Auch in diesen Prozessen werden die jeweiligen Tiergattungen von Anwälten vertreten. So argumentiert der Anwalt Rembaud in einem anderen Fall,seine Klienten dürften nicht exkommuniziert werden, da ihnen Gott laut der alttestamentarischen Genesis genügend Nahrung zugesichert und ausdrücklich gesagt habe, dass die Pflanzen den Tieren als Nahrung dienten. Oft werden auch Gründe angeführt, derentwegen die Tiere nicht vor Gericht erschienen sind. Bartholomé de Chassené erlangt eine gewisse Berühmtheit dafür, dass er vor Gericht jede mögliche Verzögerung für seine Klienten, die Ratten von Autun, herausholt. Unter anderem argumentiert er, die Ratten hätten nicht ausreichend Zeit gehabt, um vor Gericht zu erscheinen, da sie die Hinterhalte der Katzen zu umgehen hätten.

Die Argumente der Tieranwälte werden kaum je erhört. Auch nicht in Marseille, wo die Delfine vom eigens aus Cavaillon angereisten Bischof exkommuniziert werden. Im heutigen «Vieux Port» befindet der Würdenträger vor einer riesigen Menschenmenge, die Delfine dezimierten die Erträge der lokalen Fischer und hätten den Hafen deshalb zu verlassen. Zudem seien sie aus der katholischen Kirche auszuschliessen. Eine historische Quelle behauptet, die Delfine seien daraufhin aus dem Hafen verschwunden und nie wieder zurückgekehrt.

Versuch, das Chaos zu zähmen

Ansonsten spielen die Erfolgsaussichten eines derartigen Schuldspruchs eine untergeordnete Rolle. Vielmehr geht es darum, vermutet die Forschung, dass die Obrigkeiten kirchlicher und weltlicher Natur ihre Autorität unter Beweis stellen wollen, welche in der Krise des Spätmittelalters Risse bekommen hat: Die Pest, der Hundertjährige Krieg, Missernten, Hungersnöte, aber auch eine Gesellschaft voll offener, brutaler Gewalt und Willkür hatten das Vertrauen in die Mächtigen von Kirche und Staat erschüttert.

Der britische Verhaltenspsychologe Nicholas Humphrey schreibt: «Also nahmen die Gerichte im Namen der Gesellschaft die Sache selbst in die Hand. Genauso wie wir heute, wenn Dinge unerklärlich sind, von den Institutionen der Wissenschaft erwarten, dass sie die Fakten auf den Prüfstand stellen, kann man den ganzen Zweck der gerichtlichen Handlungen darin sehen, eine kognitive Kontrolle herzustellen. Mit anderen Worten, die Aufgabe der Gerichte bestand darin, das Chaos zu zähmen, einer Welt der Zufälle eine Ordnung zu geben – und insbesondere bestimmten scheinbar unerklärlichen Ereignissen einen Sinn zu geben, indem sie zu Verbrechen umdefiniert wurden.»

Im 17. Jahrhundert setzt das Zeitalter der Aufklärung dem aussichtslosen Kontrollversuch von Tieren durch juristische Verfahren ein Ende. An seine Stelle treten technische Kontrollen wie die konsequente Trennung von Haus und Stall sowie in der Landwirtschaft die Vorläufer von chemischen Pestiziden wie Bleiarsen, Kupfer- und Schwefelpräparate. Jean-Jacques Rousseau und Voltaire, zwei der Vordenker der Französischen Revolution, führen in ihren Schriften den Begriff des Mitleids für Tiere ein. Voltaire beklagt eine mangelnde Sensibilität für die Tiere bei der Schlachtung. Aufgrund der Gewohnheit und der Distanz empfinde kein Mensch Mitleid mit ihrem «abscheulichen Tod». 1789, das Jahr der Französischen Revolution, wird nicht nur für Menschen-, sondern auch für Tierrechte zum Wendepunkt. Der englische Philosoph Jeremy Bentham, einer der ersten Befürworter von Tierrechten, begründete seine Forderung: «Die Frage ist nicht, ob sie denken oder sprechen können. Sondern, ob sie leiden können.» Daraus leitet er ab, dass Tiere nicht misshandelt werden dürfen.

Mit Kanonenkugel und elektrischem Stuhl

Die letzten aufsehenerregenden Hinrichtungen von Tieren, welche Menschen getötet haben, betreffen Zirkuselefanten im 19. und 20. Jahrhundert und sind teilweise von einer unfassbaren Brutalität, die noch heute schaudern lässt. In Murten FR gastiert der amerikanische Zirkus Bell & Myers. Seine Attraktion stellen zwei Elefanten dar, ein männliches und ein weibliches Tier, die Kunststücke aufführen.

Nach der Vorstellung tötet der Bulle in einem Stall in der Innenstadt seinen Wärter, der ihn seit 14 Jahren betreut hatte. Vermutlich befand er sich in einer Musth, einer testosteronbedingten Erregungsphase. Der Elefant bricht aus seiner Unterkunft aus und sorgt in den Gassen der Altstadt für Aufruhr und Verwüstung. Aus den Fenstern abgeschossene Schrotkugeln scheinen ihn nicht zu beeindrucken. Daraufhin wird im 20 Kilometer entfernten Freiburg eine Kanone bestellt und das Tier schliesslich mit einer sechs Pfund schweren Kugel erlegt. Sein Fleisch wird auf improvisierten Marktständen feilgeboten. Das Skelett steht heute im Naturhistorischen Museum in Bern.

In Murten brach einst ein Zirkuselefant aus und randalierte in der Altstadt. Das Tier musste schliesslich mit einer Kanonenkugel erlegt werden.
In Murten brach einst ein Zirkuselefant aus und randalierte in der Altstadt. Das Tier musste schliesslich mit einer Kanonenkugel erlegt werden.

Während die Erschiessung des Elefanten von Murten noch vernunftmässig begründbar ist (man konnte dem Tier nicht anders Herr werden), erscheint die Hinrichtung der Elefantenkuh Topsy 1903 in New York nur noch bestialisch. Topsy arbeitete 25 Jahre lang in einem Zirkus. Sie tötet einen Wärter, der ihr eine brennende Zigarette in den Mund gesteckt hatte. Nachdem sie auch einen Zuschauer getötet hat, wird sie in einen Vergnügungspark verkauft und dort in mehrere öffentlichkeitswirksame Vorfälle verwickelt, die entweder auf die Handlungen ihres betrunkenen Pflegers oder auf die neuen publicity hungrigen Besitzer des Parks zurückgeführt werden.

Ihre Pläne, Topsy in einem öffentlichen Spektakel im Park aufzuhängen und Eintritt zu verlangen, werden von einer US-amerikanischen Tierschutzorganisation verhindert. Daraufhin wird der Elefant elektroexekutiert. Das heisst, man stellt ihn mit dem rechten Vorderfuss und dem linken Hinterfuss auf speziell angefertigte Elektroden. Anschliessend wird das Tier mit einer Spannung von 6600 Volt getötet; Topsy stirbt innerhalb einer Minute.

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