Die wichtigsten Infos
Verletztes Wildtier – was tun?
Wildtiere sollten ein möglichst ungestörtes Leben führen können. Können wir ihnen jedoch das Leben retten, dürfen wir auch mal eingreifen. Der folgende Leitfaden erklärt, wie und wann wir am besten helfen.
Wer Wildtiere einfängt und ohne Bewilligung hält, macht sich strafbar. Ausnahmen sind kurzfristige Betreuungen aufgrund eines Notfalls. Die folgenden Erklärungen helfen, in jedem Fall das Richtige zu tun.
Igel
Einen hilfsbedürftigen Igel erkennt man daran, dass er verletzt ist, sich bei Berührung nicht einkugelt, torkelt, im Kreis läuft, oder mit Zecken, Fliegen oder Maden bedeckt ist. Hier reicht ein Anruf bei der nächstgelegenen Igel-Pflegestation.
Notfall-Telefone: Igelzentrum Zürich (044 362 02 03) / Igelhilfe Schweiz (056 552 16 02)
Lesetipp: Erste-Hilfe-Massnahmen für verletzte und kranke Säugetiere
Fledermäuse
Bringt eine Katze eine Fledermaus mit, ist sie meistens verletzt, auch wenn man es ihr nicht ansieht. Deshalb sollte man sie schnellstmöglich in die nächste Pflegestation der Stiftung Fledermausschutz Schweiz bringen. Hat man sie aus einem Brunnen oder Pool gezogen, vorsichtig und mit Handschuhen (geringe Tollwut-Gefahr) in ein Tuch wickeln und in die Wärme bringen. Falls sie auch Stunden später auch von einer erhöhten Position aus nicht fliegen kann, braucht sie Pflege.
Notfall-Telefon: Stiftung Fledermausschutz (079 330 60 60)
Lesetipp: Fledermäuse in Not
Wen kontaktieren?Wer den die zuständige Wildhut informiert, macht nie etwas falsch. Die richtige Telefonnummer erfährt man über die Polizei oder die Gemeinde.
Die Stiftung Wildstation Landshut (032 665 38 93) in Utzenstorf (BE) ist eine Auffangstation für Wildtiere aller Art.
Reptilien und Amphibien
Leider sind angefahrene Kröten und von Katzen verstümmelte Blindschleichen etwas sehr Alltägliches. Da es keine spezialisierten Pflegestationen für Reptilien und Amphibien gibt, kann man ihnen auch selten helfen. Glücklicherweise verfügen sie über erstaunliche Selbstheilkräfte. Liegen mehrere Dutzende überfahrene Amphibien auf einer Strasse, kann die Polizei verständigt werden. Falls noch Wandernächte anstehen, kann der Abschnitt gesperrt und so allenfalls viele Leben gerettet werden.
Keine Tiere selbst erlösen! Jagdbare und geschützte Wildtiere dürfen nur von der Wildhut oder der Polizei erlöst werden. Generell wird von Massnahmen in Eigenregie abgeraten. Hilfsbedürftige Wildtiere gehören in die Hände von Fachleuten.
Vögel
Wenn ein Vogel nicht mehr fliegen kann, handelt es sich um einen Notfall. Ausser, es ist ein Jungvogel, der noch am Üben ist. Wenn seine Eltern jedoch nicht mehr auftauchen, um ihn zu füttern, kann davon ausgegangen werden, dass sie tot sind und er Hilfe braucht. In diesen Fällen können die Vögel behutsam in eine gepolsterte Kartonschachtel gelegt und zur nächsten Auffangstation gebracht werden. Bei Greifvögeln, Eulen, Enten, Gänsen und Schwänen immer zuerst die Wildhut informieren.
Notfall-Telefon: Vogelpflegestation Sempach (041 462 97 00)
Lesetipp: Erste-Hilfe-Massnahmen für verletzte Wildvögel
Vorgehen bei VerkehrsunfällenAngefahrene Tiere müssen immer gemeldet werden. Bei Haustieren ist die Polizei die erste Ansprechperson. Befindet sich das Tier in Lebensgefahr, sollte man es möglichst schnell in eine Tierklinik bringen. Bei Wildtieren hingegen eher Distanz wahren und die Wildhut informieren.
Achtung! Wer Fahrerflucht begeht, kann wegen Tierquälerei gebüsst werden.
Jungtiere
Die meisten Jungtiere brauchen keine Hilfe von Menschen. Auch, wenn sie verlassen aussehen, kann es sein, dass die Eltern ganz nah sind, um Futter zu besorgen, oder sich vor uns zu verstecken. Sogar junge Eichhörnchen, die aus dem Nest gefallen sind, werden in der Regel von ihren Elterntieren wiedergefunden und zurück ins Nest gebracht. Wenn die Jungtiere aber offensichtlich verletzt, oder sehr krank aussehen, entscheidet die Wildhut über das weitere Vorgehen.
Lesetipp: Über den Umgang mit jungen Wildtieren
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