Die Schweiz wollte den Wolf von der Liste der «streng geschützten Tierarten» streichen und in die Liste der «geschützten Tierarten» aufnehmen. Von den 30 Stimmberechtigten des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention sprachen sich nur sechs für den Schweizer Antrag aus. Dies sagte Friedrich Wulf, Projektleiter «Internationale Biodiversitätspolitik» bei Pro Natura, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wulf war bei der Jahrestagung in Strassburg anwesend.

Das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, die sogenannte Berner Konvention, wurde 1979 in der Bundeshauptstadt unterzeichnet und von 44 Ländern, darunter die Schweiz sowie der Europäischen Union ratifiziert. Die Schweiz hatte den Antrag beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention bereits 2018 eingereicht. Die Bearbeitung war jedoch vertagt worden. Die Kommission wollte bessere Daten zu den Wolfspopulationen abwarten.

Der nun in Strassburg vorgelegte Bericht habe Klarheit geschaffen und gezeigt, dass es keinen Grund gebe, den Schutzstatus der Art zu senken, stellt Pro Natura fest, die sich ebenso wie der WWF Schweiz, Bird Life Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz über den Entscheid freut.

Bestände in den Alpen potenziell gefährdet

Laut dem Gutachten gab es 2021 mindestens 153 Wölfe in der Schweiz. Die Wölfe auf dem europäischen Kontinent würden in drei Populationen unterteilt, erklärte Wulf. Demnach gelten zwei als «nicht gefährdet», sechs sind potenziell gefährdet und eine ist stark gefährdet. Die Wölfe in der Schweiz gehören zur zweiten Kategorie.

Eine Lockerung des europäischen Schutzstatus des Wolfes würde den Ergebnissen des ausführlichen Berichts widersprechen, der im Auftrag des Europarates vorgelegt wurde, so die Berner Konvention. Der Bericht stellt fest, dass die Bestände in den Alpen weiterhin potenziell gefährdet sind. 

Appell an das Parlament

Die Schweizer Umweltverbände appellieren an das Bundesparlament, diesen Entscheid bei der Beratung über das Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zu respektieren.

Der Entwurf zur Teilrevision dieses Gesetzes «sieht eine massive Schwächung des Schutzes vor, der dem Wolf in der Schweiz gewährt wird», äussern sich die Organisationen in ihrem Communiqué besorgt. «In Zukunft könnte seine Population präventiv reduziert werden (...) und die Kantone könnten alleine entscheiden, welche Schutzmassnahmen sie als vernünftig erachten.» Dies würde, so argumentieren die Naturschutzorganisationen, gegen die Bestimmungen der Berner Konvention verstossen.