Im vergangenen Jahr starben auf Schweizer Strassen über 8000 Rehe, 6000 Füchse und 3000 Dachse, ein grosser Teil davon im Herbst und im Winter, wenn es länger dunkel ist. Autofahrerinnen und Autofahrer, die ein Tier anfahren, sind eigentlich verpflichtet, dies sofort der Polizei oder dem Wildhüter zu melden. «Wir gehen davon aus, dass diese Meldungen aber sehr oft nicht gemacht werden», sagte Christine Künzli von der Stiftung Tier im Recht vor den Medien. Dadurch werde das Leiden der verletzten Wildtiere unnötig verlängert, weil diese nicht mit einem gezielten Schuss erlöst werden könnten.

Wer weiterfährt, macht sich strafbar

Wer auf den Anruf bei Polizei oder Wildhüter verzichtet und lieber weiterfährt, macht sich aber strafbar. Die Nicht-Information verstösst gegen das Strassenverkehrsgesetz und gegen das Tierschutzstrafrecht. Häufig melden sich Lenkerinnen und Lenker am nächsten Tag dann doch noch bei der Polizei, oder sie werden identifiziert, weil ihr Auto beschädigt ist. Strafrechtlich haben diese Lenkerinnen und Lenker allerdings wenig zu befürchten: Im vergangenen Jahr gab es in der Schweiz nur 47 Strafentscheide wegen nicht gemeldeter Wildtierunfälle, wie eine Auswertung der Stiftung zeigt.

Die Auswertung zeige zudem, dass die Fälle von den Strafverfolgungsbehörden oft nicht korrekt beurteilt würden, so die Stiftung. Viele Lenkerinnen und Lenker würden mit zu milden Strafen oder gar straffrei davon kommen.

«Bagatellisierung von Wildtier-Unfällen»

Grund dafür ist, dass viele Behörden den verpassten Anruf bei Polizei oder Wildhüter als «fahrlässig begangenes Delikt» einstufen. «Aber die Lenker bemerken doch, wenn sie mit einem Reh kollidieren», sagte Künzli weiter. Weshalb dann Fahrlässigkeit angenommen werde, sei nicht nachvollziehbar. «Dies führt zu einer Bagatellisierung von Wildtier-Unfällen.» Die Stiftung ruft die Staatsanwaltschaften und Gerichte deshalb dazu auf, diese Fälle anders einzustufen und somit schärfer zu ahnden.