Kanton Zürich
Rottweiler & Co.: So laufen Wesensbeurteilungen bei Listenhunden ab
Nach dem Anfang 2025 in Kraft getretenen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich müssen Halterinnen und Halter ihren Vierbeiner einer Wesensbeurteilung unterziehen. Im Rahmen eines Führbarkeitstests wird ermittelt, wie gut das Mensch-Tier-Team funktioniert und ob die Halteperson den Hund unter Kontrolle hat.